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Was bedeutet die Abkürzung "SV öbuv"?"Diese Abkürzung steht für "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"- der Sachverständige ist durch seine Vereidigung zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
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Kann ich als Privatperson einen Sachverständigen beauftragen?Natürlich- der öbuv Sachverständige kann auch direkt von Privatpersonen sowie Firmen, Versicherungen, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften oä beauftragt werden.
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Welche Leistungen erbringt der Sachverständige für mich?Der Sachverständige erbringt die Leistung gemäß Ihrer individuellen Beauftragung- wie z.B. die Beurteilung handwerklicher Leistungen, Rechnungsüberprüfung, Ermittlung von Sanierungs-/ Mängelbeseitigungskosten, technische Beratung ect.- sofern die Tätigkeiten in sein Fachgebiet fallen!
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Was kostet die Leistung des Sachverständigen?Gegenüber den Gerichten wird die Leistung des Sachverständigen gem. dem "JVEG"- (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) abgerechnet. - Im privaten Bereich kann die Vergütung des Sachverständigen, je nach Art und Umfang des Auftrages, in Anlehnung an das JVEG frei vereinbart werden.
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Wie finde ich den geeigneten Sachverständigen?Am effektivsten ist es, die nächstliegende Handwerkskammer anzurufen und sich dort mit der zuständigen Abteilung für das Sachverständigenwesen verbinden zu lassen. Dort können Adressen von öbuv Sachverständigen für das entsprechende Gewerk erfragt werden. Teilweise veröffentlichen die Handwerkskammern die Kontaktdaten der Sachverständigen auch auf Ihrer Homepage.
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Ich bin mit der Leistung meines Handwerkers nicht einverstanden- was kann ich tun?Grundsätzlich hat sich auch hier der Spruch bewährt- "Lass uns reden Schatzi" Wenn Sie Ihren Handwerker offen auf Ihre Bedenken ansprechen, so sollte der modern denkende Handwerker sich Ihrer Einwendungen annehmen und versuchen eine Lösung zu finden. Ein unzufriedener Kunde ist auch nicht in seinem Sinne! Wenn einfach nur unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, was fachgerecht ist und was nicht, dann könnte ein öbuv Sachverständiger als neutraler und fachkundiger Dritter mit einer gutachterlichen Stellungnahme und Schlichtung bzw. der Erstellung eines Schiedsgutachten beauftragt werden. Dies geht auf jeden Fall schneller als ein Rechtsstreit- und ist auch noch wesentlich preiswerter!- Es müssen aber beide Parteien bereit sein, diesen Weg zu gehen! Sollten sich jedoch die Fronten so verhärtet haben, dass keine Einigung in Sicht ist, so bleibt letztendlich nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Dieser wird dann über eine schriftliche Mängelanzeige ggfls. auch der Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens alles weitere in die Wege leiten. Aber bitte bedenken- das ist sehr langwierig und kostet Geld!
Hans-Gerd Rittmann - SV öbuv
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